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Gemeinde Mulda/Sachsen


Der Ort Mulda feierte 2008 sein 675-jähriges Bestehen - Impressionen dazu unter 675 Jahre Mulda.

 

Zur Geschichte von Mulda...


ob Mulda nach der Freiberger Mulde
oder der Fluss nach dem Ort benannt wurde,
kann heute niemand mehr genau sagen...


Fakten aus der Vergangenheit

1333 

In einer Urkunde vom 09.02.1333 wurde Mulda erstmals erwähnt 

1419 

Mulda erhält die Gerichtsbarkeit als "Moldaw" im Lehnsbrief des Meißner Burggrafen  

1571 

bestand der Ort aus 47 Häusern und 106 Einwohnern 

1581 

Oberes Vorwerk wird zum Rittergut erhoben, bildet ab 1693 eigenständige Gemeinde  

1618 - 1648 

während des 30-jährigen Krieges brannten Schweden die Kirche und das Herrenhaus des Rittergutes nieder (1643)  

bis 1754 

Bergbau in Mulda wurde wegen geringer Ausbeute eingestellt  

1756 - 1763 

- Siebenjähriger Krieg -
Preußen zündeten 7 Bauernhöfe und 6 Häuser an 

1794 

lebten 505 Einwohner in Mulda 

1820 

waren es bereits 750 Menschen und 90 Häuser drei Mühlen wurden mit Wasserkraft betrieben, die Mulde diente zum Flössen für den Bergbau 

1860 

Mulda erhält eine Postagentur, Arzt und Apotheke bereichern den Ort 

1875 - 1884 

Bau der Muldentalbahn

1877 

Vereinigung der Amtsgemeinde Mulda und der Rittergutsgemeinde, das Rittergut selbst wird 1919 eingemeindet  

1897 - 1966 

Kleinbahn nach Sayda, die 1966
aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt wurde 

um 1900 

industrieller Aufschwung - Mulda wird zum Industrieort mit verschiedenen Gewerbezweigen, Flachsanbau, Leinwand- und Garnbleichen, Zubehör für den Silberbergbau und Handwerksbetriebe vor allem Holzverarbeitung 

 

 

Hier erfahren Sie mehr über Randeck!

Telefon (037320) 8680
Telefax (037320) 86842

E-Mail E-Mail:
Homepage: www.gemeinde-mulda.de
Homepage: www.mulda.de
Homepage: www.muldentalhalle-mulda.de


Veranstaltungen

17.11.2013
10:40 Uhr
Volkstrauertag
[mehr]
 
04.12.2013
14:00 Uhr
Kaffeeklatsch
 
08.12.2013
Weihnachtsmarkt in Mulda
 
15.12.2013
16:30 Uhr
Adventsmusik
 
24.12.2013
16:00 Uhr
Christvesper mit Krippenspiel
 

Aktuelle Meldungen

Sächsischer Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“ mit neuen Inhalten

(16.04.2013)

Anfang April 2013 startet der neue Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“. Auslober ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Ausgezeichnet werden die besten Ergebnisse von Bauprojekten auf dem Land. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Ingenieure sowie direkt an Bauherren und Gemeinden. Im Fokus stehen die Erhaltung ländlicher Bausubstanz und deren Ergänzung mit Neubauten hoher Qualität. Neu im Wettbewerb als eigene Kategorie sind Projekte zum demografiegerechten Dorfumbau. Sonderpreise können für Originalität im Konzept, Qualität im Detail sowie besondere Ergebnisse des barrierefreien und ökologischen Bauens vergeben werden. Die Preisträger im Landeswettbewerb erhalten 500 bis 2.000 Euro. Die Antragsunterlagen sind im Internet abrufbar: http://www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/3776.htm

und         http://www.saechsischer-heimatschutz.de

Die Gemeinde Weißenborn bedankt sich für die Leihgabe der Gemeinde Mulda

(16.04.2013)

Die Gemeinde Mulda ist Eigentümer eines Blüthner-Konzertflügels. Jahrelang hatte er seinen Standort im Bernhard-von Cotta-Gymnasium von Brand-Erbisdorf und fand dort seinen Nutzen. Mittlerweile hat das Gymnasium keine Verwendung mehr. Leider besteht in unserem Haus des Gastes keine sichere Unterbringungsmöglichkeit. In Absprache mit der Gemeinde Weißenborn erhielt er einen würdigen Platz im Bürgerhaus von Berthelsdorf. Dazu wurde mit der Gemeinde Weißenborn ein Leihvertrag abgeschlossen

Schöffen- und Jugendschöffen gesucht

(07.03.2013)

Schöffenwahl 2013

 

Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit 2014 bis 2018  fast 4.000 neue Schöffen zu wählen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit; sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und gegen Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Beratung und bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Sie sollen ihr Rechtsempfinden sowie ihre Berufs- und Lebenserfahrung zur Geltung bringen. Die Strafjustiz bleibt im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt und Urteile können breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden.

Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.

 

Wer kann Schöffe werden?

Schöffe kann grundsätzlich jedermann werden. Das Gesetz sieht nur wenige Einschränkungen vor, so etwa Altersbegrenzungen (Mindestalter: 25 Jahre; Höchstalter: 70 Jahre) oder den Ausschluss bestimmter Berufsgruppen (z. B. von Polizeivollzugsbeamten). Erforderlich ist weiterhin ein guter Leumund sowie wegen der mitunter längeren Beanspruchung an den Sitzungstagen körperliche Eignung. Schöffen beim Jugendgericht (Jugendschöffen) sollen darüber hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

 

Wie wird man Schöffe?

Die Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Für die Jugendschöffen werden die Vorschlagslisten durch die Jugendämter aufgestellt.

 

Jeder Interessierte kann sich bei seiner Wohnsitzgemeinde oder dem für ihn zuständigen Jugendamt formlos als Schöffe bewerben oder andere ihm geeignet erscheinende Personen vorschlagen.

 

Um Rückfragen zu vermeiden, sollten möglichst genaue Angaben zur Person enthalten sein. Der Gemeinderat bzw. der Jugendhilfeaus-schuss entscheidet bis spätestens 30. Juni 2013, wer von den Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.

 

Derzeit amtieren im Freistaat Sachsen rund 4.000 Schöffen und

Hilfsschöffen. Ohne die ehrenamtlichen Richter ist eine funktionierende

Strafrechtspflege nicht zu gewährleisten. Für die Funktionsfähigkeit

der Strafrechtspflege ist es deshalb unbedingt notwendig,

dass sich verantwortungsvolle Bürger für das Amt eines Schöffen

zur Verfügung stellen.

(aus Faltblatt: Information zu den Schöffenwahlen 2013, Sächs. Staatsministerium der Justiz)

 

Interessierte Bürger unserer Gemeinde können sich bis 30. April 2013 in der Gemeindeverwaltung Mulda, Hauptstraße 59,

Sekretariat. (Tel. 037320/8680) bewerben.

Dazu füllen Sie bitte das Bewerbungs- und Vorschlagsformular aus. (u.g. Download)

gez. Stiehl

Bürgermeister

 

[Bewerbungsformular Schöffen]

15 Jahre Muldaer Beachvolleyball

(05.03.2013)

Historie:

 

Die Abteilung Volleyball des SV Mulda organisiert seit nunmehr 15 Jahren das traditionelle Beachvolleyball-Turnier im Erlebnisbad Mulda. Die vorhandene 2-Feld-Anlage gehört neben Wasserrutschen und Strömungskanal sowie Trampolin, Tor- und Kletterwand zu den zahlreichen Freizeitmöglichkeiten des Bades und steht einmal jährlich zum Pritschen und Baggern in den einzelnen Wettkämpfen zur Verfügung.

 

Begonnen hat alles 1999 mit einem Herren-Turnier von Freitag bis Samstag und einem anschließenden Mixed-Turnier am Sonntag. Die Teilnehmerzahlen schwankten seitdem zwischen 24 und 6 Mannschaften je Turniertag. Seit 2005 wird zusätzlich eine „Ortsmeisterschaft“ für Einwohner der Gemeinde sowie Mitglieder des hiesigen Sportvereins ausgetragen.

 

Der Einzugsbereich der Veranstaltung erstreckte sich in dieser Zeit insbesondere auf die Region Chemnitz, aber auch auf den Raum Dresden und das Erzgebirge. Die Teilnehmer tummeln sich zum überwiegenden Teil im Freizeit- und im aktiven Bereich bis auf Bezirksebene, aber auch Spieler der Landesklasse und einmal sogar der Bundesliga zählten bereits zum Starterfeld vergangener Jahre.

 

Zum diesjährigen Event im August 2013 wird es neben den Ortsmeisterschaften, dem Herren- und dem Mixed-Turnier erstmals eine reine Damen-Konkurrenz geben. Die teilnehmenden Teams sollen anlässlich des Jubiläums mit ansprechenden Beach-Shirts vom Veranstalter ausgerüstet werden, um ein Highlight zu setzen und die Bekanntheit des Turniers weiter zu steigern.

 

Ablauf 2013 siehe Veranstaltungen 16.08.2013 ---> Klick ......

 

Foto zu Meldung: 15 Jahre Muldaer Beachvolleyball

Feuerholzverkauf

(17.12.2012)

Wie bereits in den vergangenen Jahren besteht auch diese Saison wieder die Möglichkeit Feuerholz von der Gemeinde käuflich zu erwerben.

Dieses Holz fällt bei Pflegemaßnahmen auf den gemeindeeigenen Grundstücken an.

Die Holzpreise bleiben zum Vorjahr unverändert.

- Weichholz 30,00 € / Raummeter

  (Pappel, Weide, Linde, Nadelholz)

- Gemischtholz 35,00 € / Raummeter

- Hartholz 40,00 € / Raummeter

  (Buche, Ahorn, Birke, Esche, Eiche)

Für die Anlieferung wird im Gemeindegebiet Mulda eine Anfahrtspauschale in Höhe von 10,00 € / Transport erhoben. Anlieferungen außerhalb des Gemeindegebietes sind möglich. Bei Bedarf wird eine Aufwandspauschale vereinbart. Bestellungen werden telefonisch entgegen genommen unter 037320/ 86811.

Das Ordnungsamt informiert

(17.12.2012)

Anfang Dezember ist die Umsetzung der Glascontainer in Mulda, Standort Penny Markt auf en Platz in der Nähe Bahnhofstraße 2 geplant. Wir bitten um entsprechende Beachtung.

 

Öffnungszeiten Rathaus

(04.05.2012)

Am Freitag, den 18. Mai ist das Rathaus Mulda/Sa., einschließlich Einwohnermeldeamt und Standesamt, geschlossen.

Bau K 7732

(04.05.2012)

Liebe Einwohner aus Zethau,

das Landratsamt Mittelsachsen informierte uns, dass der letzte Abschnitt der Kreisstraße K 7732, d.h. ab Ortseingang Zethau aus Richtung Obersaida kommend bis Hauptstraße 147, grundhaft ausgebaut wird.

Baubeginn ist voraussichtlich am 18.06.2012. Zur Vorstellung des Projektes laden wir alle interessierten Einwohner aus Zethau am Donnerstag, den 07. Juni um 18.00 Uhr in die Grüne Schule grenzenlos ein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Stiehl, Bürgermeister

Offizieller Start des Informationsportals zum Breitbandinternetausbau im Landkreis Mittelsachsen

(11.04.2012)

Im Januar 2012 hat offiziell der Breitbandinternet-Ausbau im Landkreis Mittelsachsen begonnen. Dem Start des Ausbaus sind mehr als 2 Jahre Arbeit vorangegangen. Ende des Jahres 2009 hat sich der Landkreis entschieden, aufgrund der großen Bedeutung für den privaten und wirtschaftlichen Bereich, den Breitbandausbau konzentriert voranzutreiben. Nach 2 Jahren intensiver Planung durch die Landkreisverwaltung wurde nun der Startschuss für den flächendeckenden Ausbau des schnellen Internets im Landkreis Mittelsachsen bis Ende 2013 gegeben. Mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union ist es möglich, 271 bisher unterversorgte Stadt- und Gemeindeteile im ländlichen Raum mit Breitbandinternet zu erschließen.

Unter www.breitband-mittelsachsen.de entstand ein Informationsportal über den aktuellen Stand der Breitband-Fördermaßnahmen. Mit diesem Informationsportal wird aktuell und möglichst umfassend über den Breitbandinternetausbau informiert. Eine interaktive Karte zeigt Ihnen, welche Stadt- und Gemeindeteile zur Breitbanderschließung vorgesehen sind, welche Technologien im jeweiligen Ort zum Einsatz kommen und wie der aktuelle Ausbaustand ist. Weiterhin bietet Ihnen das Portal umfangreiche Hintergrundinformationen zum Breitbandförderverfahren, zum bisherigen Projektablauf sowie zahlreiche interessante Links.

Mitteilung der Pass- und Ausweisbehörde

(11.04.2012)

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und — je nach Reiseziel — Personalausweise zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Die Änderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung (EG) Nr. 444/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip „eine Person — ein Pass", das EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umzusetzen ist und von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wird. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.

Erscheinungsdatum: 20.03.2012, BMI Pressemitteilung

Quelle: http://www.bmi.bund.de/SharedDoes/Pressemitteilungen/DE/2012/03/reisepass.html

Belegung unserer Kinderhäuser

(09.12.2011)

Liebe Eltern,

für die Planung der Belegung und der entsprechenden Eingewöhnungszeiten in unseren Einrichtungen "Naturkinderhaus Mulda" und "Christliches Kinderhaus Zethau" bitten wir um Ihre Anmeldung, falls Ihr Kind einen Platz in einer unserer Einrichtungen benötigt.

Es wird darum gebeten, beonders Kindergartenplätze rechtzeitig anzumelden.

 

Antragsformulare zur Aufnahme in den Kindereinrichtungen bitte hier klicken.....

Friedensrichter/Schiedsstelle

(09.12.2011)

Die Aufgabe des Friedensrichters steht unter dem Prinzip „Schlichten statt Richten“.

Somit sollen außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten vermögens- und strafrechtlicher Art geschlichtet und im Schlichtungsverfahren ein Vergleich herbeigeführt werden. Die Aufgabenpalette ist sehr vielfältig.

Die Schiedsstelle führt Schlichtungsverfahren über folgende Angelegenheiten durch:

  • vermögensrechtliche Ansprüche, die auf Geld oder auf eine in Geld schätzbare 
  • Leistung gerichtet sind bzw. geldwerte Sachen oder Rechte zum Gegenstand haben, dazu gehören insbesondere Zahlungsansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlungen, Werklohnvergütungen usw.)
  • Herausgabeansprüche,
  • Ansprüche aus den übrigen Rechtsgeschäften des täglichen Lebens,
  • Ansprüche aus Nachbarrechts‑ und Mietstreitigkeiten (z.B. Überwuchs von Baumwurzeln auf das Nachbargrundstück, Überhang von Baumästen und Sträuchern, Streitigkeiten um Schönheitsreparaturen zwischen Vermieter und Mieter),
  • Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (Ansprüche auf Entschuldigung wegen Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen sowie auf künftige Unterlassung).

Sollten Sie diesbezüglich Sorgen und Probleme haben so wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Friedensrichter Herrn Matthias Schönthier, wohnhaft in 09619 Mulda, Frauensteiner Straße 16, Tel. 80310. Selbstverständlich können Sie sich auch zur weiteren Vermittlung an die Gemeindeverwaltung wenden

Tel. 8680.

 

Stiehl, Bürgermeister

Volkstrauertag 2011

(28.11.2011)

In den vergangenen Wochen wurde auf dem Friedhof in Mulda eine neue Ruhestätte für die im     II. Weltkrieg gefallenen Soldaten errichtet.

Nach mehrjährigen Planungen und einem langwierigen Genehmigungsverfahren war es möglich, mit Förder­mitteln des Freistaates Sachsen diese Gedenkstätte zu schaffen.

Aus Anlass des Volkstrauertages erfolgte die feierliche Weihe des Gedenksteines. An dieser Gedenkveranstal­tung nahmen neben dem Bürgermeister, Herrn Reiner Stiehl, dem Pfarrer der Kirchgemeinde Mulda, Herrn Daniel Wüst, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, der Erzgebirgszweigverein Mulda sowie Muldaer Bürger teil. Die Kameraden der Feuerwehr Mulda legten als Zei­chen des Gedenkens einen Kranz nieder. Im Anschluss sprachen unser Bürgermeister sowie der Pfarrer und der Vorstand des EZV Mulda, Heimatfreund Dietrich Worte des Gedenkens zu den Anwesenden. Feierlich umrahmt wurde diese Gedenkveranstaltung, wie bereits in den ver­gangenen Jahren, vom Posaunenchor der Kirchgemeinde' Mulda.

Im Vorfeld der Errichtung dieser Ruhestätte erfolgten zahlreiche Recherchen in verschiedenen Archiven sowie Kirchenbüchern und Unterlagen des Volksbundes Deut­scher Kriegsgräberfürsorge. Da es Hinweise gab, dass in den letzten Kriegstagen ein Gefallener im Wald beerdigt wurde, erfolgten mehrere Grabungen und Sondierungen an der angegebenen Stelle, jedoch ohne Erfolg.

Wir alle hoffen, dass die gefallenen Soldaten in Frieden hier ruhen können.

 

Saring, Gemeindewehrleiter

Bauflächenkataster

(04.08.2009)

Liebe Einwohner, die Gemeinde Mulda beabsichtigt einen Katalog für mögliche Bauplätze zu erstellen. Darin sollen möglichst viele Bauflächen für Eigenheimstandorte erfasst werden um zukünftigen Häusle-Bauern die Suche für Hausstandorte zu erleichtern und noch mehr jungen Familien in Mulda eine Heimat zu geben. Bitte unterstützen Sie uns dabei und lassen Sie uns wissen, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Teil Ihres Grundstückes als Bauland zu veräußern. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Anfragen bzw. Angebote richten Sie bitte direkt an das Sekretariat, Tel. 8680.