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Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

FÜHR UNGS Z E UGN I S J E T Z T ON L I N E IM

I N T ER N E T B E A NT R AGE N

Bonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich

künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen

Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium

der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.

Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal

für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet

worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in

Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines

Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis

auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar

Mausklicks, zückt seine Kreditkarte - und dann ist es

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auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber

ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.

Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem

Briefkasten finden.

Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen

und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten

Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen,

sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz,

für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der

Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident

des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags:

„Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch

Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen

rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein

System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist,

ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar

aus dem Ausland."

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue

elektronische Personalausweis, der für die Online-

Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein

passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann

eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis

besitzen, können in gleicher Weise die

entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels

nutzen.

Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte

aus dem Gewerbezentralregister über das neue OnliSEITE

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ne-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte

benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren

um öffentliche Aufträge bewerben, recht

häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand

erheblich senken.

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche

Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz

in ein Führungszeugnis aufzunehmen

sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit

von Gewerbetreibenden einschätzen zu

können.

Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen

besonders engagiert, sieht in der Online-

Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf

eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An

jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse

und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.

Schon wenn nur ein Teil der Anträge

unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große

Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch

für die Kommunen, da diese weniger Personal für die

Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das

Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich

ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich

vor Ort im Rathaus gestellt werden."

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch

beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro FühSEITE

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rungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit

einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung

per „giropay" beglichen werden. Die Führungszeugnisse

werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit

der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen

und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister

ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

www.bundesjustizamt.de

Bildunterschrift:

Elektronischer Personalausweis im Einsatz: Der Parlamentarische

Staatssekretär Ulrich Kelber (l.) beantragt

das erste Führungszeugnis über das neue Internetportal,

neben ihm BfJ-Präsident Heinz-Josef Friehe.

Ansprechpartner im Bundesamt für Justiz:

NAME Thomas W. Ottersbach (Pressesprecher)

TEL +49 228 99 410-4444

FAX +49 228 99 410-5050

E-MAIL pressestelle@bfj.bund.de


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt

09619 Mulda

Frau Stapff
Telefon (037320) 868 29


Formulare

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