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Waschbären in Sachsen

Sehr geehrte Einwohner,

der Vorstand der Jagdgenossenschaft Mulda/Zethau möchte sich aus gegebenem Anlass an Sie wenden. In der zurückliegenden Zeit gab  es vermehrt Hinweise auf die Anwesenheit von Waschbaren in den Wohnbebauungen unserer Gemeinde, besonders im Gemeindeteil Mulda.

Der aus Nordamerika stammende Waschbär hat sich nach der Wiedervereinigung relativ schnell aus den Altbundesländern auf ganz Deutschland ausgebreitet. Er hat keine natürlichen Feinde. Daraus resultiert eine hohe Population. Es war eigentlich nur eine Frage der Zeit, dass er in Ortschaften, besonders in der Nähe von Waldgebieten, eindringt.

An seinen Pfoten befinden sich wie kleine Finger, dadurch ist er hervorragend in der Lage zu klettern, gekippte Dachfenster zu öffnen und Dachziegel anzuheben, um somit in Gebäude einzudringen. Einmal in Wohngebäuden, Scheunen oder Schuppen sesshaft, wird er zur Plage mehr noch wie Fuchs oder Marder.

Wir möchten keine Ängste schüren, wir möchten Sie bitten und darauf hinweisen, diesen Tieren, so possierlich sie auch anzuschauen sind, keine Möglichkeiten zu bieten, um im Ort sich anzusiedeln. Es beginnt damit, dass ihnen kein Futter angeboten wird, wie bewusstes Füttern dieser Tiere, Essenreste nicht offen kompostieren, geschlossene Komposter verwenden, Komposter verschließen und gegen Umstoßen sichern. Das Gleiche gilt für Mülltonnen. Haustiere, wie z.B. Katzen, nicht im freien Füttern, wenn ja, Restfutter entfernen. Von Gartenpartys keine Essensreste bzw. keinen Abfall stehen lassen.

Waschbären sind nachtaktiv. Am Tag sieht man sie auf Bäumen, wo sie ihre Schlafplätze haben. Dort kann man sie mit geeigneten Mitteln stören und vertreiben. Waschbären haben in der Natur ein ausreichendes  Nahrungsangebot. Durch ihr Fell können sie sich den Jahreszeiten gut anpassen. Sie gehören nicht zu den notleidenden Tieren. Unsere Jagdpächter sind gehalten, die Tiere mit intensiv zu bejagen, zumal sie seit dem 13.07.2016 durch die EU-Kommission auf die Liste unerwünschte Tiere und Pflanzen, also auf die Liste invasiver fremder Arten gesetzt wurden („Freie Presse“ vom 14.07.2016, Seite 8).

In befriedeten Räumen, wozu Wohnbebauungen zählen, ist eine herkömmliche Jagd nicht erlaubt. Die Jagd ist nur mit Fallen und speziellen Hilfsmitteln möglich. Nicht jeder Jagdpächter ist im Besitz dieser Möglichkeiten und der erforderlichen Erlaubnis. Sie sind auch nicht in der Pflicht, auf privaten Grundstücken zu jagen.

Jeder Grundstückseigentümer ist dafür selbst zuständig. Geregelt ist dies im sächsischen Jagdgesetz § 6 Abs. 3. Die Fangbetreuung hat aus jagdethischen Gründen gem. Bundesjagdgesetz § 22 Abs. 4 Satz 1 und Bundestierschutzgesetz §§ 4 (1 a), 17 und 18 zu erfolgen. In aller Regel wird ein berechtigter Jäger oder ein anderer Dienstleister in Anspruch genommen, der Geld kostet. Aus den Darlegungen heraus hoffen wir, dass wir Sie für dieses Thema interessieren können, um vorbeugend tätig zu werden. Es hilft nicht, wenn Sie tätig werden und der Nachbar nicht. Es geht nur gemeinsam, besonders wenn der Waschbär bereits am oder

im Grundstück anwesend ist.

Der Jagdvorstand

Lesen Sie dazu auch die Informationsschrift des Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft des Freistaates Sachsen, welches Ihnen als Download bereitgestellt wird.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mulda/Sachsen
Di, 22. August 2017

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