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Gemeinde im sächsischen Landkreis Mittelsachsen

 
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Pflicht zur Freihaltung

Um Fahrzeugen und Personen ein gefahrloses Passieren von Straßen, Wegen und Plätzen zu ermöglichen, ist der jeweilige Lichtraum entsprechend frei zu halten. Über Gehwegen muss dabei eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m eingehalten werden. Der seitliche Verkehrsraum ist innerhalb von Ortsdurchfahrten in einer Breite von 0,75 m und außerhalb von Ortsdurchfahrten von 1,25 m freizuhalten (s. Darstellung).

Hecken, Sträucher und Bäume sowie sonstige Anpflanzungen dürfen nicht in der Weise angelegt oder unterhalten werden, dass sie in den öffentlichen Verkehrsraum eingreifen oder später eingreifen können und dadurch die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen oder sogar gefährden.

Wir weisen deshalb auf folgende Rechtslage hin:

Im Interesse der Verkehrssicherheit ist jeder Eigentümer von Hecken, Sträuchern, Wäldern und Bäumen jeglicher Art sowie sonstigen Anpflanzungen verpflichtet, seinen Grünbestand an den Gemeindestraßen - und selbstverständlich auch an allen anderen Straßen - so zu unterhalten, dass eine über das natürliche Maß hinausgehende Gefährdung der Straßen- bzw. Wegebenutzer vermieden wird. Verletzt der Eigentümer oder sonstige Berechtigte diese Sorgfaltspflicht und kommt durch einen in den Lichtraum hineinragenden oder hineinstürzenden Ast oder Baum ein Straßenbenutzer oder dessen Fahrzeug zu Schaden, ist der Eigentümer schadenersatzpflichtig.

Die Gemeinde Mulda fordert hiermit erneut alle Eigentümer von Anpflanzungen jeglichen Art auf, durch Freischneiden des Lichtraumprofils einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Diese Arbeiten sollten in der vegetationsfreien Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. (29.) Februar eines jeden Jahres durchgeführt werden. Nach Ablauf des genannten Zeitraumes ist die Gemeinde Mulda zur Erfüllung seiner Straßenverkehrssicherungspflicht im Rahmen des Selbsthilferechtes nach § 910 BGB befugt, die notwendigen Maßnahmen auf Kosten des Eigentümers durchführen zu lassen.

Saring, Ordnungsamt

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mulda/Sachsen
Di, 13. Oktober 2020

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