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Verunreinigungen durch Tiere

„Fast jeder mag Hunde – aber keiner die Hinterlassenschaften!“

Sicher gibt es schlimmere Beeinträchtigungen der Umwelt als die durch Hundekot. Die große Anzahl an Beschwerden über verunreinigte Gehwege, Plätze und Parkanlagen zeigt jedoch, dass wir über dieses Problem nicht so locker hinweg sehen können.

In letzter Zeit gingen vermehrt Beschwerden in der Gemeindeverwaltung bzgl. Verunreinigungen durch Hundekot auf unseren kommunalen Spielplätzen ein.

Es ist verboten, öffentlich zugängliche Sport-, Bolz- und Spielplätze mit Hunden zu betreten oder diese dorthin frei laufen zu lassen. (§ 18 Abs. 4 Polizeiverordnung der Gemeinde Mulda)

Durch Rücksichtnahme und Umsicht könnte das Zusammenleben von Mensch und Hund in unserer Gemeinde problemloser sein. Den Haltern und Führern von Tieren ist es untersagt, Flächen wie öffentliche Straßen, Gehwege, Grün- und Erholungsanlagen einschließlich Verkehrsgrünanlagen durch ihre Tiere verunreinigen zu lassen. Sollte es dennoch einmal zu Verunreinigungen kommen, so ist der/die Hundehalter/in verpflichtet, diese unverzüglich zu beseitigen. Hierfür bietet der Handel verschiedene Sets an. Es reicht aber unter Umständen auch ein Stück Papier oder eine kleine Tüte aus, um das „Corpus delicti“ sauber zu beseitigen.

Die aufgenommenen und verpackten Ausscheidungen können in Abfallbehältern (Papierkörbe) entsorgt werden. Vielleicht ist das manchem Hundehalter lästig oder sogar peinlich, er oder sie sollte sich jedoch bewusst sein, dass Hundekot nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle ist.

Hundekot ist ein Nährboden für Bakterien, Viren und Würmer und kann Infektionen wie Salmonellose, Tuberkulose usw. auslösen. Die Erreger gelangen mit unseren Schuhen in die Wohnung.

Die Gemeinde appelliert an Sie als verantwortungsbewussten Hundehalter und Mitbürger mitzuhelfen, unsere schöne Gemeinde sauber zu halten.

Weiterhin gingen in letzter Zeit vermehrt bei uns Beschwerden bezüglich Verunreinigung von Wegen und Straßen durch Pferdekot ein. Es ist sicher jedem klar, dass ein Reiter nicht jede Hinterlassenschaft sofort beseitigen kann, jedoch ist er in der Pflicht regelmäßig die Verunreinigungen zu beseitigen. Da der Verursacher nicht immer zu ermitteln ist, werden auch die Reiter und Gespannführer verdächtigt, die ihrer Säuberungspflicht regelmäßig nachkommen.

Es ist klar, dass Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden können. Denken Sie jedoch daran, dass derjenige, der gegen die Polizeiverordnung der Gemeinde Mulda verstößt, mit einer Geldbuße von mindestens 5,00 EUR und höchstens 1.000,00 EUR und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500,00 EUR belegt werden kann.

Saring

Ordnungsamt

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mulda/Sachsen
Di, 10. November 2020

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