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Hundesteuer

Wir möchten alle Hundebesitzer an die Fälligkeit der Hundesteuer am 15. April des aktuellen Jahres erinnern.

 

Die Ihnen in 2020 zugegangenen Hundesteuerbescheide behalten auch die Folgejahre ihre Gültigkeit, solange bis Ihnen ein neuer Bescheid zugeht.

Wenn bisher kein Lastschrifteneinzug erteilt wurde, bitten wir um Überweisung der Hundesteuer zur Fälligkeit auf eines der Konten der Gemeinde Mulda/Sa.:

 

DKB Deutsche Kreditbank AG

IBAN: DE79 1203 0000 001902984 13

BIC:   BYLADEM 1001

 

oder

 

Sparkasse Mittelsachsen

IBAN: DE71 8705 2000 3510 0002 76

BIC:   WELADED1FGX

 

Im Verwendungszweck geben Sie das Aktenzeichen an.

 

Nutzen Sie die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs der Hundesteuer. Gern senden wir Ihnen das Formular dafür zu. Dieses finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Mulda/Sa. 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mulda/Sachsen
Mo, 13. Juni 2022

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