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15. Februar 2024 - Fälligkeit der Grundsteuer

Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die Rate der Grundsteuer (Grundsteuer A, B und Ersatzbemessung), welche zum 15.02.2024 fällig wird, pünktlich zu begleichen.

 

Die Höhe der Beträge entnehmen Sie bitte aus dem letzten vorliegenden schriftlichen Grundsteuerbescheid. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wurde auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2024 verzichtet. Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 27.11.2023 wurde die Grundsteuer für das Jahr 2024 festgesetzt, da für das Jahr 2024 keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und B vorgesehen ist. 

 

Sofern bisher kein Lastschrifteinzug erteilt wurde, überweisen Sie bitte die fällige Rate fristgerecht auf eines unserer Gemeindekonten:

 

DKB Deutsche Kreditbank AG                                  Sparkasse Mittelsachsen

IBAN: DE79 1203 0000 0019 2984 13                     IBAN: DE71 8705 2000 3510 0002 76

BIC:   BYLADEM1001                                              BIC:   WELADED1FGX

 

Bitte geben Sie im Verwendungszweck unser Aktenzeichen an.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 02. Februar 2024

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