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15. April 2024 - Fälligkeit der Hundesteuer 2024

Wir möchten alle Hundebesitzer an die Fälligkeit der Hundesteuer am 15.04.2024 erinnern. Die Ihnen in 2020 zugegangenen Hundesteuerbescheide behalten auch die Folgejahre ihre Gültigkeit, solange bis Ihnen ein neuer Beschheid zugeht.

 

Wenn bisher kein Lastschrifteinzug erteilt wurde, bitten wir um Überweisung der Hundesteuer zur Fälligkeit auf eines unserer Gemeindekonten:

 

DKB Deutsche Kreditbank AG                              Sparkasse Mittelsachsen

IBAN: DE79 1203 0000 0019 2984 13                     IBAN: DE71 8705 2000 3510 0002 76

BIC:   BYLADEM1001                                              BIC:   WELADED1FGX

 

Bitte geben Sie im Verwendungszweck unser Aktenzeichen an.

 

Nutzen Sie auch die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs der Hundesteuer. Gern senden wir Ihnen das Formular dafür zu. Dieses finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Mulda/Sa. (www.gemeinde-mulda.de).

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 02. April 2024

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