Wichtige Informationen zur Grundsteuer ab 2025
Für die ab 2025 geltende Grundsteuer erhalten alle steuerpflichtigen Grundstückseigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid, welcher wieder seine Gültigkeit für die Folgejahre behält (sofern sich keine Änderungen ergeben). Mit Inkrafttreten der neuen Grundsteuerreform verlieren die bisherigen Grundsteuerbescheide kraft Gesetz zum 31.12.2024 ihre Gültigkeit. Hierfür werden keine Aufhebungsbescheide versandt.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Der Einzug der Raten erfolgt durch die Gemeindeverwaltung automatisch zu den bereits bekannten Fälligkeiten.
Barzahler und Überweiser bitten wir um Zahlung zu den im neuen Bescheid genannten Fälligkeiten.
Sofern Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, bitten wir Sie, diesen entsprechend der neuen Grundsteuerbescheide anzupassen.
Grundlage für die Berechnung der neuen Grundsteuer durch die Gemeinde sind die Grundsteuermessbescheide, welche durch das Finanzamt versandt wurden. Dabei hat das Finanzamt aufgrund der eingereichten Grundsteuerwerterklärungen die Grundstücke neu bewertet und damit die Grundsteuermessbeträge neu festgelegt.
Auch hat der Gemeinderat Mulda/Sa. die Hebesätze ab dem Jahr 2025 neu festgesetzt, für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) auf 245 v. Hundert und für die Grundsteuer B (Grundvermögen, sprich bebaute und unbebaute Grundstücke) auf 385 v. H. Es erfolgte eine Herabsetzung der Hebesätze im Vergleich zur letzten Festsetzung. Eine spätere Änderung der Hebesätze ist jedoch derzeit nicht ausgeschlossen.
Die ab 2025 neu zu entrichtende Grundsteuer berechnet sich somit aus der Multiplikation der neuen Messbeträge des Finanzamtes mit dem entsprechenden Hebesatz der Gemeinde.
Die Gemeinde ist dabei gemäß § 182 Abs. 1 der Abgabenordnung an die Feststellungsbescheide/Messbescheide (Eigentümer, Flurstück, Messbetrag) gebunden.
Wir weisen an dieser Stelle noch auf Folgendes hin:
Bei Einwendungen gegen den Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Freiberg, Brückenstraße 1, 09599 Freiberg, Tel. 03731 379-0. Die Gemeindeverwaltung ist an die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge gebunden.
Sofern Ihnen die Bescheide zum Grundsteuerwert- und zum Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt nicht zugegangen sind, wenden Sie sich bitte ebenfalls direkt an das Finanzamt Freiberg, Brückenstraße 1, 09599 Freiberg, Tel. 03731 379-0.
Sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwertes oder Grundsteuermessbetrages eingelegt haben, befreit dies nicht von der fristgerechten Zahlung der Grundsteuer. Sollte Ihr Einspruch beim Finanzamt Erfolg haben, führt dies auch zur Änderung des Grundsteuerbescheides von Amts wegen. Bis dahin bleiben Sie an den Grundsteuerbescheid gebunden.
Unter dem beigefügten Link gelangen Sie zu unserem SEPA-Lastschriftmandat.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Links
Mehr über
Weitere Meldungen
Achtung! Aktuelle Verkehrseinschränkungen in Mulda/Sa.
Di, 11. Februar 2025
Aufgrund von Straßensperrungen kann es auf folgenden Straßenabschnitten der Gemeinde Mulda/Sa. ...
15. Februar 2025 - Fälligkeit der Grundsteuer
Fr, 07. Februar 2025
Wir bitten alle Steuerpflichtigen, die Rate der Grundsteuer (Grundsteuer A, Grundsteuer B), ...